Prüfungen

Eine Prüfung ist eine einmalige, in regelmäßigen Abständen oder aufgrund eines Anlasses durchgeführte vergleichbare Betrachtung eines Arbeitsmittels. Verglichen wird der Ist- mit dem Sollzustand.         

Grundlage für die Prüfungen von Arbeitsmitteln sind vor allem die §§ 3 und 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Begriff Arbeitsmittel ist in § 2 BetrSichV bestimmt. Demnach ist die Bandbreite der Arbeitsmittel z.B. vom Kugelschreiber bis zur industriellen Großanlage sehr weit gefasst. Prüfintervalle können für derartig viele Arten von Arbeitsmitteln nicht konkret vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Daher gibt es in § 3 Abs. 3 BetrSichV eine pauschale Festlegung: "Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln".

 

Viele Vorschriften und Regeln fordern, dass das Ergebnis der Prüfung schriftlich dokumentiert werden muss (Prüfbuch). Zur Erstellung einer Arbeitsmittelprüfliste (Auflistung aller prüfpflichtigen Anlagen und Geräte) stehen wir unterstützend und beratend an Ihrer Seite. 

 

Prüfung von

- ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3

- Regalen nach DIN EN 15635

 

 
Arbeitssicherheit - Brandschutz - SiGeKo (Sicherheits-Gesundheitskoordinator) - Gesundheitsschutz 0