Brandschutz

Der Begriff Brandschutz steht für Brandverhütung und Brandbekämpfung, also für alle Überlegungen, die der Verhütung von Verletzungen bei Menschen und Tieren und dem Schutz von Sachwerten dienen. Unterschieden wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz.

 

Im Bundesrecht grundlegend für den Brandschutz sind das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Zentrale Regelungen zum baulichen Brandschutz enthalten die Landesbauordnungen und eventuell weitere Sonderbauverordnungen. Eine zentrale Rolle spielen darüber hinaus verschiedene DIN-Normen und das Regelwerk der Sachversicherer (VdS).

 

Spätestens im Falle eines Brandes oder einer Explosion ist die Dokumentation zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes erforderlich. Lassen Sie sich von uns (geprüfte Brandschutzbeauftragte) ein individuelles Brandschutzkonzept erstellen, damit Sie entsprechend abgesichert sind.

 

Seminar zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" möglich.

 

 

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst folgende Bereiche:

  • Baulicher Brandschutz: alle baulichen Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung von Bränden: Planung und Auswahl der geeigneten Baustoffen und Bauteile, die Planung von Brandabschnitten, aber auch die Planung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Technischer Brandschutz: Planung von eventuell notwendigen Branderkennungs- und -meldeanlagen, Berechnung und Auswahl der geeigneten Feuerlöschgeräte und ortsfesten Löschanlagen wie Sprinkleranlagen oder Sonderlöschanlagen. Wichtig sind Einrichtungen zum Rauch- und Wärmeabzug (RWA), die ebenso unter den Begriff technischer Brandschutz fallen, wie die Planung der Löschwasserversorgung.
  • Organisatorischer Brandschutz: alle Maßnahmen, die innerbetriebliche Regelungen für einen Brandfall betreffen. Hierzu gehören die Erstellung eines Notfallplans oder Alarmplans, einer Brandschutzordnung und von Einsatzplänen für innerbetriebliche Selbsthilfegruppen, die auch als Informationsbasis für die örtlichen Feuerwehren dienen. Zum organisatorischenBrandschutz gehört auch die Unterweisung der Mitarbeiter in der Handhabung von Löschgeräten und die Durchführung einer Brandschutzübung. (-ggf.- die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten) 

 

Abwehrender Brandschutz

Der Abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Brandbekämpfungsmaßnahmen, die im Brandfall innerbetrieblich und durch externe Einsatzkräfte durchgeführt werden. Darunter fällt die Festlegung von Abläufen bei den Selbsthilfekräften, z.B. der Haus- oder Werksfeuerwehr, aber auch die der örtlichen Feuerwehren. Die Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes sollten im engen Kontakt mit den Feuerwehren ermittelt und festgelegt werden. Gemeinsame Betriebsbegehungen oder Brandschutzübungen bieten sich ebenfalls an.

 

 
Arbeitssicherheit - Brandschutz - SiGeKo (Sicherheits-Gesundheitskoordinator) - Gesundheitsschutz 0