Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) dient dem koordinierten Zusammenwirken mehrerer Arbeitgeber, die bei der Realisierung eines Bauvorhabens gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Dieses Dokument enthält grundsätzlich die Einteilung der notwendigen Arbeiten, die der jeweiligen koordinationsrelevanten Gefährdungen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen. Außerdem berücksichtigt er ggf. betriebliche Tätigkeiten auf dem Baugelände oder in dessen unmittelbare Nähe. Die Einstellung des SiGePlans ist Aufgabe des Koordinators nach Baustellenverordnung und hat während der Planung der Ausführung zu erfolgen. Der Plan muss vor der Eröffnung der Baustelle vorliegen.

Die Pflicht zur Erstellung eines SiGePlans beruht auf § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV). Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (RAB 31) gibt den Stand der Technik bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans wieder. Die RAB 31 enthält inhaltliche Mindestanforderungen und Empfehlungen für einen SiGePlan.

 

Gehen Sie auf Ihren Baustellen kein Risiko ein, wir können Ihnen bei der Planung und Ausführung Ihrer Bauvorhaben die nötige Beratung erbringen, um Bauabläufe sicherheits- und gesundheitsgerecht zu planen und durchzuführen.

 

Leistungsinhalte als SiGeKo:

  • Überprüfung der Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung
  • Aufstellung einer Vorankündigung
  • Aufstellen einer Baustellenordnung
  • Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Aufbau eines SiGe-Planes
  • Örtliche Koordination entsprechend den Erfordernissen der Baustellenverordnung
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen der Baustelle
  • Anfertigung einer Unterlage für spätere Arbeiten

 

 
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